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Schlüsseldienst

Wir beraten - sichern und montieren!



Wir bieten Ihnen neben der Herstellung von herkömmlichen Schlüsseln auch die Installation von Schließanlagen und Sicherheitssystemen an.
 



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2004 BWI WAHL GmbH
Alle Rechte vorbehalten.

Design: Barbara Thelen
Webdesign + Marketing
www.strichgesicht.de

 












 

















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 
Impressum + Allgemeine Geschäftsbedingungen

BWI Wahl GmbH
Beschläge - Werkzeuge - Industrie-Bedarf
Königswinterer Straße 704
- 53227 Bonn-Oberkassel
Telefon: (02 28) 9 70 85-0 - Telefax: (02 28) 9 70 85-13
eMail: info@bwi-wahl.de  

Geschäftszeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr und Sa. 9:00 - 12:30

Geschäftsführer: Lothar Wahl
Amtsgericht Bonn HRB 6272
USt-IdNr.: DE 159827230

Internet-Service:
Barbara Thelen Webdesign + Marketing
Meerhausener Str. 53 a - 53227 Bonn-Oberkassel
Telefon: (02 28) 41 00 88-5 - Telefax:
(0 18 05) 55 12 26 73 06
eMail: info@strichgesicht.de - Internet: www.strichgesicht.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§2 Vertragsschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben - frei und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich
der Verkäufer dreißig Kalendertage gebunden.
(2) Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer
nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Angeforderte Muster werden gegen Berechnung geliefert.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise gelten ab Werk oder ab Lager des Verkäufers, bei Bahnversand ab zuständiger Station.
(3) Verpackungskosten werden berechnet, ist eine besonders aufwendige Verpackung notwendig, so wird sie berechnet und bei frachtfreier Zusendung zu 2/3 der Kosten vergütet.
(4) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise
die zunächst vereinbarten um mehr als zehn Prozent, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Lieferzeiten
(1) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die
Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

(3) Sofern der Verkäufer, der Vollkaufmann ist, die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens zu zu 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§5 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personübergeben worden oder ist zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§6 Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft und fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder war er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängelschadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

(4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(5) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen, die unter Ausschluss  jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
(6) Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft
und Rat über die Verwendung seiner Waren zur Verfügung. Er haftet jedoch hierfür nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

§7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer
als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrechnungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung einer Forderung, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zusteht, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

§9 Zahlung
(1) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht
berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu 250,- EUR in bar gegen Aushändigung
einer Barverkaufsquittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.

(2) Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von zahn Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2 % Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Maschinen,
Ersatzteile und Zubehör sowie über Beträge unter 50,- EUR sind jedoch sofort ohne
Abzug zahlbar.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich
vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Skonto- oder Wechselspesen gehen
zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Berechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§10 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über Bundesbankdiskont berechnet.
(2) Mahnkosten, abgesehen von den Kosten der Erstmahnung, gehen zu Lasten des Käufers und werden mit 5,- EUR zuzüglich Portokosten je Mahnschreiben berechnet.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Bonn.

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